Familienrecht
Zu den familienrechtlichen Aufgabenstellungen gehören neben der Trennung und Scheidung von Ehepaaren auch das Kindschaftsrecht und das Abstammungsrecht.
Meine Beratungstätigkeit ist zunächst auf eine Beruhigung der oft hochemotionalen Streitigkeiten gerichtet. Hierbei steht für mich jedoch Ihr gutes Recht im Vordergrund.
Ich berate Sie und vertrete Sie in allen Angelegenheiten des Unterhaltsrechts, Güterrechts (Zugewinn), Sorgerechts, Umgangsrechts, in Fragen des Versorgungsausgleichs, Adoption, Testamentsgestaltung, Vaterschaftsanfechtung etc.