Familienrecht

Als Fachanwalt für Familienrecht hat sich Rechtsanwalt Walter zum Ziel gesetzt, seinen Mandanten auch in dieser Krisensituation beizustehen und zu ihrem Recht zu verhelfen.

Hierbei achtet er allerdings darauf, dass nicht unnötig Öl ins Feuer gegossen wird und kein „Rosenkrieg“ ausbricht, denn in vielen Fällen, insbesondere, wenn Kinder vorhanden sind, ist es sinnvoll und notwendig, dass auch nach der erfolgten Scheidung noch eine kindbezogene Kommunikation zwischen den ehemaligen Eheleuten erfolgen kann.

Typische Themen im Familienrecht sind:

  • Eheverträge zur Modifizierung des Güterstandes
  • Partnerschaftsverträge für nichteheliche Lebensgemeinschaften
  • Ehescheidung und Scheidungsfolgen
  • Zugewinnausgleich
  • Auseinandersetzung von Miteigentum an Grundstücken und Eigentumswohnungen
  • Scheidungsvereinbarungen, Trennungsvereinbarungen
  • Unterhaltsfragen (Vorfragen der Einkommensermittlung und Vermögensverwertung, Auskunftsansprüche)
  • Trennungsunterhalt
  • nachehelicher Ehegattenunterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Hausratsteilung und Zuweisung der Ehewohnung
  • Verfahrenskostenhilfe oder Verfahrenskostenvorschuß
  • Adoptionsverfahren
  • Regelung des Ehegattenerbrechts
  • einstweilige Anordnungen zum Unterhalt
  • einstweilige Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz

Bitte beachten Sie, dass Rechtsanwalt Walter seit Anfang des Jahres 2020 als Verfahrensbeistand tätig ist. Ein Verfahrensbeistand wird auch „Anwalt des Kindes“ genannt und wird in Kindschaftssachen, also hauptsächlich in sorgerechtlichen und umgangsrechtlichen Verfahren, vom Gericht für das Kind beigeordnet.

Aus diesem Grunde übernimmt Rechtsanwalt Walter für die Eltern keine streitigen umgangsrechtlichen und sorgerechtlichen Angelegenheiten mehr, da dies nur schwer vereinbar mit der Tätigkeit als Verfahrensbeistand ist. Rechtsanwalt Walter vermittelt Ihnen jedoch gerne einen Kollegen/ eine Kollegin, der/ die auch diese Angelegenheiten vertritt.

Ich berate Sie gerne, auch über die entstehenden Kosten und zwar bevor Kosten entstehen!

Marc Walter, Rechtsanwalt