Kosten

Die Kosten für einen Rechtsanwalt und für einen Gerichtsprozess richten sich grundsätzlich nach dem so genannten Streitwert oder Gegenstandswert. Wie hoch dieser Wert anzusetzen ist, richtet sich danach, wie der Anspruch wertmäßig zu bemessen ist, den Sie geltend machen wollen oder den Sie abwehren wollen.

Handelt es sich dabei um eine Geldforderung, ist die Ermittlung einfach: der Gegenstandswert ist grundsätzlich genau der Geldbetrag.

Handelt es sich jedoch um ein Recht oder einen Anspruch, der sich wertmäßig schwierig ermitteln lässt, zum Beispiel der Wert einer Kündigung, einer Scheidung oder eines Unterlassungsanspruchs, hat die Rechtsprechung zur Ermittlung des Gegenstandswerts bestimmte Regeln aufgestellt.

Ein laufender Unterhaltsanspruch wird beispielsweise mit dem Jahreswert des berechneten Unterhaltes angesetzt. Ein Scheidungsantrag wird von den meisten Gerichten mit dem 3-fachen Familieneinkommen angesetzt.

Es gibt jedoch zahlreiche Besonderheiten und Ausnahmen, die den Gegenstandswert beeinflussen.

Wenn Sie die ungefähren Kosten für ein Verfahren berechnen möchten, können Sie gerne über folgenden Link einen Kostenrechner aufrufen:

https://www.der-prozesskostenrechner.de/

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um einen externen Link handelt, für den Herr Rechtsanwalt Walter keinerlei Haftung übernehmen kann.

Rechtsanwalt Walter hilft Ihnen gerne auch telefonisch oder per E-Mail zu fragen betreffend die entstehenden Kosten, nehmen Sie einfach Kontakt auf!